Stellenausschreibung von Dienstposten für Richter (m/w/d) des
Landesverwaltungsgerichtes Burgenland

Gemäß § 21 Abs. 4 des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtsgesetzes, LGBl. Nr. 44/2013 idgF (in der Folge: Bgld. LVwGG), in Verbindung mit § 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988 idgF, werden zwei Planstellen für sonstige Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland mit Dienstort Eisenstadt zur Besetzung ausgeschrieben. Die sonstigen Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes werden von der Landesregierung unbefristet zu Landesverwaltungsrichterinnen bzw. -richtern ernannt. Durch die Ernennung wird ein definitiv öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land begründet, wenn ein solches noch nicht besteht (§ 21 Abs. 1 Bgld. LVwGG).

Sie erfüllen als Einzelmitglied wie auch als Mitglied eines Senates - unter anderem - folgende Aufgaben:

Anstellungserfordernisse:

  1. Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft,
  2. Vollendung eines Studiums des österreichischen Rechts nach § 2a des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, BGBl. Nr. 305/1961 idF BGBl. I Nr. 102/2018
  3. mindestens fünfjährige juristische Berufserfahrung,
  4. persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung der Tätigkeit einer Richterin oder eines Richters des Landesverwaltungsgerichtes verbundenen Aufgaben.

Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 5.684,90 brutto. Dieses Entgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Landesamtsblatt schriftlich beim Landesverwaltungsgericht Burgenland, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Eingang Waschstattgasse (E-Mail: verwaltungsgericht@lvwg-bgld.gv.at), einzubringen. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt. Verspätet einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Maßgebend ist das Datum des Einlangens bei der genannten Stelle.

Bewerbungsgesuche haben einen Lebenslauf, die notwendigen Unterlagen in Kopie sowie die Gründe zu enthalten, die die Bewerberin oder den Bewerber für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland:
WHR Dr. Thomas Giefing